Allgemeine Klarstellung in Bezug auf die COVID-19-Krise für unsere Lieferanten:
COMPO EXPERT GmbH lehnt jegliche Haftungsausschlussklauseln ab, die sich auf die Coronavirus-Pandemie beziehen. Dessen ungeachtet sind wir bereit, Lieferverzögerungen aus Gründen der Coronavirus-Pandemie zu akzeptieren. Bei Verzögerungen von mehr als vier Wochen nach dem in Aussicht genommenen Lieferdatum ist COMPO EXPERT GmbH berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern und wird von jeglichen Verpflichtungen in Bezug auf das gegenständliche Geschäft frei.

Allgemeine Klarstellung in Bezug auf die COVID-19-Krise für unsere Kunden:
Die Coronavirus-Pandemie birgt eine Unsicherheit, ob unsere Lieferanten ihre vertraglich vorgesehenen Lieferzeiten einhalten können. Auch wenn COMPO EXPERT GmbH sämtliche vernünftigen Anstrengungen unternimmt, um eine ordnungsgemäße Erfüllung zu gewährleisten, unterliegen wir den gleichen Unwägbarkeiten. Demzufolge entbinden uns Störungen, die auf die Coronavirus-Pandemie zurückzuführen sind, für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit diese Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder lediglich bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern solche Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

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